Über GGS Feldmark
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Einträge von GGS Feldmark
Elterninformationsabend für die künftigen Erstklässler
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
am Donnerstag, den 22.09.2022, findet an unserer Schule um 19 Uhr ein Elterninformationsabend für die künftigen Erstklässler statt. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, sich über unsere Schule und alle notwendigen Schritte bis zur Einschulung zu informieren.
Ebenso können Sie einen Termin für die Schulanmeldung am 24., 25. oder 26.10.2022 erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
für das Team der GGS Feldmark
Birgit Decressin
Hitzefrei am 25. & 26. August nach der 4. Schulstunde
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
aufgrund der zu erwartenden hohen Temperaturen endet für alle Kinder am Donnerstag und Freitag,
den 25. und 26. August 2022 der Unterricht bereits nach der vierten Schulstunde um 11.45 Uhr.
Mit freundlichen Grüßen, Birgit Decressin (Schulleiterin)
Informationen für die Eltern
Liebe Eltern,
ab Montag (23.05.2022) beginnen wir wieder ohne den offenen Anfang, so dass die Kinder wieder erst ab 8.15 Uhr in die Klassen gehen. Ab 8 Uhr ist natürlich wie auch bisher eine Aufsicht auf dem Schulhof gewährleistet.
Außerdem möchten wir auf einen Termin hinweisen, für den Ihre Hilfe unabdingbar ist. Am 17. Juni findet endlich wieder unser Sportfest statt. Dazu wird es noch einen Elternbrief mit genauen Informationen geben. Allerdings möchten wir im Sinne der besseren Planbarkeit bereits heute für dieses Event werben, da Ihre Hilfe im Vormittagsbereich benötigt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Das Schulleitungsteam
Bücherei-Eröffnung am Feldmarker Marktplatz

Bücherei in der ehemaligen Volksbank am Feldmarker Marktplatz
Öffnungszeiten:
Montag, 17-18 Uhr
Donnerstag, 10-11.30 Uhr
Sonntag, 10-12 Uhr
Kostenlose Ausleihe für Kinder und Erwachsene:
Romane, Sachbücher, Zeitschriften, Bilderbücher
Fragen und Antworten zum angepassten Lolli-Testverfahren
Wie sind vollständig immunisierte Schülerinnen und Schüler gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung definiert?
1. Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz, welcher mindestens 14 Tage aber weniger als 90 Tage nach der letzten erforderlichen Corona-Schutzimpfung eintritt und
2. Schülerinnen und Schüler, deren COVID-19 Infektion mindestens 27 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.
Quelle: https://www.schulministerium.nrw/fragen-und-antworten-zum-angepassten-lolli-testverfahren






