Unterricht ab dem 19.04.2021

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte der Kinder der GGS Feldmark,

wie Sie vielleicht schon wissen, starten die Schulen in NRW ab Montag, 19.04.2021, wieder in den Wechselunterricht. Dies bedeutet, dass Ihre Kinder wie auch vor den Osterferien an den bekannten Wochentagen in den festen A- und B-Gruppen unterrichtet werden. Es gilt der zuletzt gültige Stundenplan. Die A-Gruppen beginnen die erste Woche mit drei Unterrichtstagen (Montag, Mittwoch und Freitag).

Es bleibt bei der zuletzt kommunizierten Testpflicht. Die Kinder müssen zweimal pro Woche getestet werden. Dazu können sie entweder an den Selbsttests in der Schule teilnehmen (Gruppe A testet am Montag und Mittwoch, Gruppe B am Dienstag und Donnerstag), oder Sie suchen gemeinsam mit Ihrem Kind ein Testzentrum auf und legen eine entsprechende Bescheinigung über die Testung in der Schule vor.
Ohne eine negative Testung (Schule oder Testzentrum) darf Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Ein Anspruch auf Distanzlernen entfällt in diesem Fall. Lesen Sie hierzu die wichtigsten Auszüge aus der aktuellen Schulmail:

  1. Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.
  2. Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.
  3. (…) Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
    Sollten Sie Bedenken oder Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.

Mit freundlichen Grüßen,
Nadja Teggers, Hanna Kurbach und Ruth Katernberg