Schulmitwirkung

Ihr Kind geht in die Schule – es soll dort gern lernen und erfolgreich sein!

Bildung ist ein wertvolles Gut für das spätere Leben. Bildung kann niemand mehr wegnehmen. Bildung öffnet viele Türen in der Arbeitswelt und bringt soziale Anerkennung.

Zu Bildung gehört Wissen. Das kostet Lernen, und Lernen ist Arbeit. Darum braucht Ihr Kind die Sicherheit, dass Sie seine Bemühungen anerkennen und es rückhaltlos darin unterstützen. Geben Sie ihm das Gefühl, dass Schule und Lernen seine wichtigste Aufgabe sind und Sie sie ernstnehmen, indem Sie bei eigenen Planungen darauf Rücksicht nehmen. Sichern Sie dazu die Voraussetzungen zu Hause: vor allem gesunde Ernährung mit ausreichendem Frühstück vor der Schule, Ruhe zum Arbeiten, Bewegung an der frischen Luft und nachts ausreichenden Schlaf.

Das Lernen gelingt am besten in einem guten Schulklima. Auch dazu können Sie beitragen! Kinder, Eltern und Schule müssen miteinander an dem gemeinsamen Ziel arbeiten, dem Kind alles nötige Wissen und Können für ein verantwortungsvolles, erfolgreiches und zufriedenes Leben zu geben.

Für Eltern heißt das: In der Schule mitwirken!

(Aus der Website des Elternvereins NRW)

Das Schulgesetz NRW sieht mehrere Ebenen der Mitwirkung in der Schule vor:

  1. Klassenpflegschaft
    Die Sorgeberechtigten der Kinder einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Regelmäßig (mindestens 2 x pro Schuljahr) treffen sich die Eltern und

    • werden von der Klassenlehrerin über die Lerninhalte sowie den allgemeinen Leistungs- und Entwicklungsstand informiert
    • beraten gemeinsam über Veranstaltung für und mit den Kindern wie Klassenfeste, Klassenausflüge
    • tauschen sich aus zu allgemeinen Erziehungsfragen.

    Die Klassenpflegschaft wählt aus ihren Reihen einen Vorstand, der die Klasse in der Schulpflegschaft vertritt.

  2. Schulpflegschaft
    Ebenfalls regelmäßig treffen sich die 1. Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie ihre Stellvertreter zur Schulpflegschaftssitzung. Die Schulleitung informiert die Eltern über die allgemeine Situation der Schule, die Eltern informieren über die Geschehnisse in ihren Klassen oder bringen Fragen aus den Klassenpflegschaften ein.
    Gemeinsam werden Themen wie Schulentwicklung, Gestaltung des Schulgeländes, Umgang mit Unterrichtsstörungen diskutiert und beraten, so dass der gewählte Vorstand sowie weitere gewählte Vertreter in der Schulkonferenz die Meinung der Schulpflegschaft einbringen können.
  3. Schulkonferenz
    In Grundschulen ist die Schulkonferenz paritätisch mit Eltern und Vertretern der Lehrerkonferenz besetzt. An unserer Schule sind es 6 Eltern und 6 Lehrerinnen/Lehrer, die unter dem Vorsitz des Schulleiters die Schulkonferenz bilden. Hier werden alle wichtigen schulischen Belange beraten und beschlossen. Abstimmen dürfen die 6 Eltern und 6 Lehrerinnen/Lehrer. Nur bei einer Patt-Situation gibt die Stimme des Schulleiters den Ausschlag.