Nachtestung von Schülerinnen und Schülern

Alle Kinder nehmen in der Schule zweimal wöchentlich am Pooltest teil.
Die Jahrgänge 1 und 2 werden am Montag und am Mittwoch getestet, die Jahrgänge 3 und 4 am Dienstag und am Donnerstag.

Sollte Ihr Kind am Testtag krank sein oder verspätet zum Unterricht erscheinen, bitten wir Sie darum, einen negativen Schnelltest aus einem Testzentrum oder von einem Kinderarzt vorzulegen, wenn es die Schule wieder besucht. Andernfalls führen wir in der Schule einen Schnelltest (Nase) durch, was zu erheblichem Mehraufwand führt, da der Test von der Lehrperson angeleitet und beaufsichtigt werden muss. Wir möchten Unterrichtsausfall vermeiden und bitten Sie daher um Ihre Mithilfe.

Maskenpflicht ab 02.12.2021

Die Maskenpflicht am Sitzplatz ist ab heute, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt.

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

Elternsprechtage:

Es dürfen nur immunisierte oder getestete Personen an den schulischen Nutzungen in Schulgebäuden teilnehmen. Auch Eltern dürfen die Schulen demnach nur dann betreten, wenn sie immunisiert oder negativ getestet sind und einen entsprechenden Nachweis bei sich führen. Dabei darf der Testnachweis für einen Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden alt sein, für einen PCR-Test höchstens 48 Stunden