Schule von A bis Z

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu unserer Schule auf einen Blick.

Alle/A/B/C/E/F/G/H/I/K/L/M/N/O/P/Q/S/U/V/W/Z/

Von Zeit zu Zeit laden wir zu sogenannten Aktionstagen ein, an denen Arbeiten durchgeführt werden, die wir in der Schule ohne die Hilfe der Eltern nicht leisten könnten. Das können sein:

  • Verschönerung des Schulgartens
  • Umgestaltung des Schulhofes
  • Schulfahrräder instandsetzen
  • und vieles mehr.

„Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.“
(5. SchulRechtÄnderungsGesetz § Abs. 1)

Im Herbst eines jeden Jahres erhalten die Eltern der kommenden Erstklässler einen Brief von der Stadtverwaltung mit der Aufforderung, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. Zum Anmeldetermin muss das Kind nicht mitgebracht werden, da es an diesem Tag nur um die Aufnahme von Daten geht. Damit die Schule das Kind näher kennenlernen kann, wird es wenige Tage später zu einem Einschulungsparcours eingeladen. Zwei Lehrerinnen begleiten bis zu vier Kinder durch einen Parcours mit verschiedenen Aufgaben zum Sprachverhalten, zur Koordinationsfähigkeit, zur Hörfähigkeit und mehr.

Einige Tage später findet dann ein Rückmeldegespräch statt, das die Schulleitung entweder persönlich oder telefonisch mit den Eltern führt. Dabei teilt die Schulleitung den Eltern die Ergebnisse des Eingangsparcours‘ mit und gibt bei Bedarf Empfehlungen in Bezug auf notwendige Fördermaßnahmen.

Sofern es die Lehrerbesetzung zulässt, bieten wir Arbeitsgemeinschaften an. Die Teilnahme ist jeweils für ein Halbjahr verpflichtend, wenn sich die Kinder nach 1 bis 2 Schnupperstunden zur Teilnahme entschieden haben.

Die Aufsicht beginnt um 8.00 Uhr, eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn. Die Schülerinnen und Schüler sollten nicht vor diesem Zeitpunkt auf dem Schulgelände eintreffen.

Die meisten Kinder wohnen in der Nähe der Schule und können den Schulweg gut zu Fuß zurücklegen. So beginnt schon morgens ein Stück Gesundheitserziehung. Sollten Kinder mit dem Auto zur Schule gebracht bzw. mit dem Auto abgeholt werden müssen, bitten wir aus Sicherheitsgründen ganz eindringlich darum,´die Kinder nicht im Bereich des absoluten Halteverbotes aussteigen zu lassen. Nutzen Sie eher weiter entfernte Parkmöglichkeiten. Die letzten Meter zur Schule kann Ihr Kind sicher laufen.

In jedem Schuljahr können die Schulen in NRW drei bis vier Ferientage selbst festlegen. Der Beschluss der Schulkonferenz wird mit dem Schulträger, der Stadt Wesel, abgestimmt. In Abstimmung mit allen Schulleitungen wird versucht, jeweils eine einheitliche Regelung für alle Weseler Schulen zu finden.

Wenn Kinder aus vorhersehbaren Gründen die Schule nicht besuchen können, muss unter Angabe der Gründe eine Woche vorher ein Antrag auf Beurlaubung gestellt werden.

Bis zu einer Dauer von zwei Tagen kann die Klassenlehrerin, bis zu einer Dauer von zwei Wochen der Schulleiter beurlauben. Sollte eine Beurlaubung über einen längeren Zeitraum erforderlich werden, muss der Antrag so rechtzeitig vorgelegt werden, dass er weitergeleitet werden kann.

Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien ist laut Erlass keine Beurlaubung möglich.

Seit 2012 werden Kinder aus Familien, die Leistungen nach AlG oder SGB beziehen, in vielen Bereichen unterstützt. Falls Sie Beratungen in diesem Bereich brauchen, wenden Sie sich bitte an unsere Schulsozialarbeiterin Frau Anne Burghard, (0281) 16450882.

Das ist drin in diesem Paket:

Kultur, Sport, Mitmachen

Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel oder Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen.

Schulbedarf

Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird ihnen zweimal jährlich ein Zuschuss überwiesen – zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und zum zweiten Halbjahr 30 Euro, insgesamt also 100 Euro.

Schülerbeförderung

Wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich und werden sie nicht anderweitig übernommen, werden diese Ausgaben erstattet.(Diese Regelung gilt nicht für die Grundschule.)

Lernförderung

Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel – in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse – erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.

Mittagessen in Kita, Schule und Hort

Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag.

Tagesausflüge und Klassenfahrten

Eintägige Ausflüge in Schulen und Kitas werden zusätzlich finanziert. Die Kosten mehrtägiger Klassenfahrten werden wie bisher erstattet.

An der GGS Feldmark gehört die Computerecke zur Grundausstattung eines jeden Klassenraumes. Dadurch kann der Computer als Medium neben anderen im Unterricht ständig genutzt werden. Darüber hinaus verfügt die Schule über einen Computerraum. Dort wird in kleineren Gruppen oder mit der ganzen Klasse gearbeitet.

Am zweiten Schultag des neuen Schuljahres werden die neuen Erstklässler in der Schule begrüßt. Nach einem Einschulungsgottesdienst in der Friedenskirche findet eine Begrüßungsfeier auf dem Schulhof statt, bei der Kinder aus verschiedenen Jahrgangsstufen ihre neuen Mitschülerinnen und Mitschüler begrüßen. Anschließend haben die Kinder eine erste Unterrichtsphase mit ihrer Klassenlehrerin. Die Eltern und weitere Festgäste sind für diese Zeit von der Schulgemeinde ins Elterncafé eingeladen. Gegen 11.15 Uhr geht dann der erste Schultag der neuen Erstklässler zu Ende.

Von Zeit zu Zeit befinden sich im Tornister Ihres Kindes Briefe an Sie. Diese Briefe werden in der Regel in der Elternmappe aufbewahrt. Helfen Sie bitte Ihrem Kind, daran zu denken, alle Informationen weiterzugeben, in dem Sie regelmäßig danach fragen.

Ohne Eltern ist Schule in der heutigen Zeit nicht denkbar. Bei vielen Gelegenheiten (Lesemütter, Klassen- und Schulveranstaltungen, Ausflügen, Projekten, …) können Eltern das Schulleben aktiv mitgestalten. Wenn Sie den Unterricht besuchen möchten, sprechen Sie bitte rechtzeitig einen Termin mit der/dem Lehrer/in ab.

Sollte Ihr Kind krank werden und die Schule nicht besuchen können, so benachrichtigen Sie bitte die Klassenlehrerin oder das Sekretariat spätestens am 2. Unterrichtstag persönlich, schriftlich oder telefonisch. Zu Anfang der Schulzeit – im 1. Halbjahr des 1. Schuljahres – sollten Sie Ihr Kind auf jeden Fall bereits am ersten Fehltag vor dem Unterrichtsbeginn entschuldigen. Wenn Ihr Kind wieder in die Schule gehen kann, teilen Sie der Klassenlehrerin bitte schriftlich den Grund für das Fehlen mit. Bei einer längeren Fehlzeit ist spätestens nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung vorzulegen. Auch wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen mal nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen kann, benötigt es eine schriftliche Entschuldigung. Liegt der Sport- oder Schwimmunterricht in einer Randstunde, kann Ihr Kind dann entweder später zum Unterricht kommen oder früher nach Hause gehen.

Gemeinsam mit der Schulpflegschaft hat das Kollegium eine Erziehungsvereinbarung erarbeitet. Diese beschreibt in zehn Punkten, was notwendig ist, damit das Lernen in der Schule erfolgreich sein kann. Die einzelnen Punkte sind jeweils für Eltern, für Lehrer und für Kinder ausformuliert. Zu Beginn der Schulzeit bitten wir die Eltern, sich die Erziehungs- vereinbarung aufmerksam durchzulesen und diese gemeinsam mit der Klassenleitung zu unterschreiben. So gibt es eine gemeinsam anerkannte Basis für die Zusammenarbeit.
Die Kinder unterschreiben die Vereinbarung zu Beginn des dritten Schuljahres.

Da der Unterricht meist in einer sehr verkehrsreichen Zeit beginnt, sollten die Kinder der Jahrgangsstufen 1 und 2 nicht allein mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Erst wenn die Kinder sich verkehrsgerecht verhalten können, ist es sinnvoll, sie mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen. Das ist meist erst im 4. Schuljahr nach der Fahrradprüfung der Fall. Vorher sollten Eltern ihr Kind auf jeden Fall begleiten, wenn es mit dem Fahrrad fährt. Auf dem Schulhof muss das Fahrrad geschoben werden. Im Fahrradständer muss das Fahrrad abgeschlossen werden. Bitte deponieren Sie zu Hause einen Ersatzschlüssel, falls der Fahrradschlüssel einmal verloren gehen sollte.

Grundlage eines gesunden Lebens ist immer der Wechsel von Anspannung und Entspannung. Das gilt auch für die Schule. So gibt es im Verlauf des Jahres mehrere, unterschiedliche lange unterrichtsfreie Zeiten. Außer für die Weihnachtsferien gibt es keine ganz festen Zeiten für die anderen Ferien. Achten Sie deshalb für das laufende Schuljahr immer auf unseren Terminplaner.

Wollen Sie lange im Voraus Ferientermine wissen, können Sie diese auf der Homepage des Schulministeriums nachschauen: www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Erlasse/Ferientermine/index.html

Zum Schulleben gehören auch immer wieder Feste und Feiern mit der Klasse oder der ganzen Schule. In unregelmäßigen Abständen veranstaltet die GGS Feldmark ein großes Schulfest. Im Jahreszyklus finden sich immer wieder Gelegenheiten für kleine und große Feiern, z. B. Spiele- und Lesenachmittage, Advents- und Weihnachtsfeiern, Karneval, Sommerfest, Abschlussfeiern.

Die Schuleingangsphase umfasst das erste und zweite Schuljahr. Wenn die Kinder zur Schule kommen, verfügen sie über sehr unterschiedliche Lernvoraussetzungen   Dieser Tatsache will die flexible Schuleingangsphase dadurch Rechnung tragen, dass sie von den Kindern in ein, zwei oder drei Jahren durchlaufen werden kann. Die Schuleingangsphase kann jahrgangsübergreifend oder jahrgangsgebunden organisiert werden. Die Schulkonferenz der GGS Feldmark hat beschlossen, die Schuleingangsphase in Jahrgangsklassen zu organisieren.

Seit den frühen 90er-Jahren gab es an beiden Vorläuferschulen jeweils einen Förderverein. Sie unterstützten auf vielfältige Weise das Schulleben und den Unterricht. Verschiedene Geräte – auch Spielgeräte für den Pausenbereich – wurden angeschafft, aber auch Schulveranstaltungen wurden mitfinanziert. Die Fördervereine engagierten sich bei Festen und halfen bei der Planung und Durchführung.

Im Januar 2013 beschlossen beide Fördervereine, in Zukunft gemeinsam unter dem Namen „Freunde und Förderer der Grundschule in der Feldmark“ weiterzuarbeiten.

Alle Eltern sind herzlich eingeladen, Mitglied im Förderverein zu werden. Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit 1 € pro Monat. Weitere Informationen gibt es hier.

Das gemeinsame Frühstück in der Schule hat nicht nur aus Sicht der Kinder einen hohen Stellenwert, weil man sich so gut miteinander unterhalten kann. Es ist auch unter dem Gesichtspunkt der gesunden Ernährung wichtiger Bestandteil des Schulvormittages. Zehn Minuten Pausenzeit sind dem Frühstück vorbehalten. Geben Sie Ihrem Kind ein gesundes Frühstück mit. Denken Sie auch an eine umweltfreundliche Verpackung; am besten sind wiederverwertbare Frühstücksdosen.

Achten Sie aber auch bitte darauf, dass Ihr Kind nicht in die Schule geht, ohne vorher zu Hause gefrühstückt zu haben. Ein gesundes Frühstück fördert das Wohlbefinden und steigert die Konzentrationsfähigkeit.

Kakao oder Milch für die gemeinsame Frühstückspause können in der Schule bestellt werden.

Im Kreis Wesel hat die integrative Beschulung von Kindern im Grundschulalter die eine lange Geschichte. Die erste Klasse des Gemeinsamen Unterrichts wurde 1989 in der katholischen Grundschule am Mühlenweg eingerichtet.

Die UN-Menschenrechtskonvention, von Deutschland im Jahre 2007 unterzeichnet, weist deutlich aus, dass jeder Mensch ein Recht darauf hat, als vollwertiges Mitglied am allgemeinen gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Niemand darf z.B. wegen einer Behinderung benachteiligt werden. Das gilt auch für die Teilhabe an der Bildung.
In Nordrhein-Westfalen sollen Kinder mit Förderbedarfen gemeinsam mit allen anderen gleichaltrigen Kindern die Regelschule besuchen können, wenn die Eltern es wünschen und die sächlichen und personellen Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Allerdings sind noch nicht alle Schulen so eingerichtet und mit Personal ausgestattet, dass im Sinne der Kinder optimal gefördert werden kann.

In der GGS Feldmark werden zurzeit in fast allen Klassen Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarfen unterrichtet. Dabei gibt es zum einen Kinder mit einem anerkannten Unterstützungsbedarf nach der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (mit den Förderschwerpunkten „Geistige Entwicklung“, „Emotional-soziale Entwicklung“, „Hören und Kommunikation“ sowie „Lernen“), zum anderen aber auch Mädchen und Jungen, die besonders beobachtet und unterstützt werden, um durch eine positive Entwicklung eine langfristige Unterstützung zu vermeiden.

Zu unserem Kollegium gehören zurzeit drei Sonderpädagoginnen, die mit insgesamt rund 60 Stunden in der Woche im Gemeinsamen Unterricht tätig sind.

Am Einschulungstag feiern wir mit unseren neuen Erstklässlern und ihren Familien einen Gottesdienst. Am Ende eines jeden Schuljahres sowie zum Weihnachtsfest feiern wir mit allen Kindern und interessierten Eltern einen Gottesdienst in der evangelischen Kirche. An diesen Gottesdiensten nehmen auch Kinder teil, die keiner Kirche angehören oder die muslimischen Glaubens sind, wenn die Eltern damit einverstanden sind.

Die Religionsgruppen der 1. und 2. Klasse sowie die Religionsgruppen der 3. und 4. Schuljahre feiern im Laufe des Schuljahres jeweils ein bis zwei weitere Schulgottesdienste.

Die Hausaufgaben sollten einen gewissen Zeitrahmen nicht überschreiten, wenn das Kind ohne zu trödeln zügig arbeitet. Diese Zeit beträgt laut Erlass für die Klassen 1 und 2 etwa 30 Minuten. Für die Klassen 3 und 4 werden täglich 60 Minuten angesetzt.
Wenn ein Kind häufiger Schwierigkeiten mit den Hausaufgaben haben, sollte die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer umgehend informiert werden.

Die Schulleitung kann „Hitzefrei“ geben, wenn hohe Temperaturen die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und das Lernen dadurch nur noch eingeschränkt möglich ist.

„Hitzefrei“ bedeutet: Der Unterricht endet nach der 4. Schulstunde.

Bei länger anhaltenden Hitzeperioden unterrichten wir nach einem Kurzstundenplan. Wir informieren die Erziehungsberechtigten mindestens einen Tag vorher über die jeweilige Regelung.

Es finden regelmäßig vor der Einschulung und vor dem Übergang zu den weiterführenden Schulen Informationsabende für die jeweiligen Elterngruppen statt.

Einmal in der Grundschulzeit – bevorzugt am Ende des 3. Schuljahres oder zu Beginn des 4. Schuljahres – findet eine drei- bis 5-tägige Klassenfahrt statt. Ziele und weitere Einzelheiten bespricht jede/r Klassenlehrer/in rechtzeitig mit den Eltern der Klasse.

Es kommt immer wieder vor, dass ein Kind plötzlich Kopfläuse hat. Dies ist allerdings kein Grund zur Panik. Handeln Sie in einem solchen Fall bitte nach den entsprechenden Empfehlungen umfänglich und sorgfältig. (Kopfbehandlung mit Spezialshampoo, gründliches Waschen der Wäsche einschließlich Bettwäsche, Reinigen des Spielzeugs,..) Informieren Sie bitte auch umgehend den/die Klassenlehrer/in, damit diese/r den Eltern der Klasse mitteilen kann, dass Läuse aufgetreten sind und die Köpfe der Kinder „kontrolliert“ werden sollten. Nach den geltenden Vorschriften sind Schüler/innen vom Schulbesuch ausgeschlossen, solange sie von Läusen befallen sind. Nach einer entsprechenden Behandlung darf ein Kind wieder zur Schule kommen.

Gemäß Lernmittelfreiheitsgesetz übernehmen die Eltern einen Eigenanteil bei der Beschaffung der Schulbücher ihres Kindes. Die Höhe des Betrages ist gesetzlich festgelegt. Zum Ende eines Schuljahres werden alle Eltern darüber informiert, welches Buch von ihnen angeschafft werden muss. Sozialhilfeempfänger erhalten beim Schulamt der Stadt Wesel einen entsprechenden Gutschein.

Bitte achten Sie mit darauf, dass Ihr Kind mit Materialien sorgsam umgeht, das Etui vollständig gefüllt ist, Zeichenblöcke nachgekauft werden sowie Sport- und Schwimmzeug mit zur Schule genommen werden. Natürlich ist es sinnvoll, die Kinder zunehmend selbstverantwortlich dafür sorgen zu lassen.

Schüler lernen mit Lernsoftware! Computerprogramme werden in der GGS Feldmark  im Unterricht eingesetzt, um individuelle Fördermaßnahmen zu realisieren. Daher gibt es in den Klassen, in den Förderräumen und im Computerraum mittlerweile ca. 30 Rechner.

Seit dem Schuljahr 2006/2007 besteht in der Feldmark das Angebot der „Offenen Ganztagsschule“. Träger dieser Maßnahme ist die Caritas. Der monatliche Beitrag ist gestaffelt nach dem Einkommen zu entrichten (Beitragsübersicht). Die Kinder werden in der „Offenen Ganztagsschule“ von 11.40 bis 16.30 Uhr verlässlich betreut.

Alle Kinder können am gemeinsamen Mittagessen teilnehmen. Es muss von den Eltern bestellt und bezahlt werden. Die Hausaufgaben können unter Aufsicht in der Ganztagsschule angefertigt werden.

Im Nachmittagsbereich werden verschiedene Arbeitsgemeinschaften angeboten.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Zu den Zielen der Grundschule gehört auch, „das Lernen zu lernen“. Dabei helfen ganz bestimmte Methoden, die wir mit den Kindern trainieren wollen. Ganz wichtig ist dabei am Anfang der Schulzeit, dass die Kinder erlernen, ihren Arbeitsplatz und ihre Materialien in Ordnung zu halten. In den ersten Schuljahren fällt es manchen Kindern noch schwer, diese Ordnung selbst zu organisieren. Eltern können ihre Kind unterstützen, indem sie beispielsweise die Schultasche regelmäßig gemeinsam mit dem Kind durchsehen und gegebenenfalls aufräumen.

Im Bereich des Standortes Holzweg ist die Parksituation eher beengt. Das liegt vor allem an der Nähe des Berufskollegs. Wenn Sie mit dem Auto zur Schule kommen, beachten Sie bitte die Beschilderung.

Eine Übersicht über sichere Park- und Haltemöglichkeiten bietet dieses PDF.

Die erste große Pause findet von 9.45 – 10.15 Uhr statt. Sie beinhaltet eine 15-minütige Frühstückszeit sowie eine 15-minütige Bewegungszeit auf dem Schulhof sowie bei trockenem Wetter auch auf dem Fußballplatz. In der Hofpause können die Kinder verschiedene Spielgeräte ausleihen, die von den Viertklässlern ausgegeben werden. Die zweite große Pause findet von 11.40 Uhr bis 11.55 Uhr statt.

Nach der Umgestaltung des Schulhofes wollen wir eine Spielzeugausleihe organisieren, so dass jedes Kind die Pause nach seinem Geschmack verbringen kann.

Zusätzlich gibt es Bewegungszeiten im Unterricht, gemeinsame kleine Spiele und gegebenenfalls Sonderpausen.

Bei heftigem Regen entfällt die Pause im Freien. Die „Regenpause“ findet in den Klassen statt.

s. a. Lernmittelfreiheit

Schulbücher, die Eigentum der Schule sind und an die Kinder ausgeliehen werden, sollen so behandelt werden, dass sie mehrere Jahre lang halten. Sie sollten daher mit einem Schutzumschlag versehen werden. Laut Beschluss der Schulkonferenz müssen die Erziehungsberechtigten beschädigte Bücher ganz oder teilweise ersetzen.

Die Schul- und Hausordnung gibt einen Rahmen vor, der allen hilft, gut miteinander auszukommen.

Seit Februar 2013 wird die pädagogische Arbeit in der Grundschule und in der Offenen Ganztagsschule von einer Schulsozialarbeiterin unterstützt.

Die Schulsozialarbeiterin unterstützt Kindern und Lehrerinnen bei sozialen Problemen, bietet Hilfe zur Verbesserung des Sozial- und Lernverhaltens an.

Aber sie hilft Ihnen auch ganz konkret bei der Beantragung und Sicherung der Leistungen für Ihre Kinder nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz.

Ihre Ansprechpartnerin an der GGS Feldmark:

Frau Anne Burkhart
0281-16450882

Im Rahmen des Faches „Sport“ haben alle Kinder vom zweiten bis zum vierten Schuljahr jeweils für einen bestimmten Zeitabschnitt Schwimmunterricht. Im zweiten Schuljahr haben die Kinder jede Woche Schwimmunterricht, im dritten und vierten Schuljahr jeweils für ca. 12 Wochen.

Die Klassen 2 und 3 werden mit dem Bus zum Lehrschwimmbecken in Bislich gefahren. Die Kinder der 4. Schuljahre fahren zum Heubergbad.

Nach Terminabsprache stehen alle Lehrer/innen den Eltern für Gespräche zur Verfügung. Damit die Terminfindung vereinfacht wird, gibt jede Lehrkraft eine feste Sprechzeit pro Woche an.

Eine Liste mit den Sprechzeiten wird vor dem Sekretariat, in der Eingangshalle sowie im Eingangsbereich des Neubaus ausgehängt.

Jedes Jahr gibt es ein Sportfest. Der klassische Dreikampf in der Leichtathletik (Bundesjugendspiele) wird mit verschiedenen Bewegungsangeboten verknüpft, sodass den Kindern im Laufe eines Vormittags vielfältige Bewegungsmöglichkeiten geboten werden.

Läuferisch interessierte Kinder nehmen im Herbst am Hanse-City-Lauf teil.

Ebenfalls jährlich findet das Hallen-Fußballturnier aller Weseler Grundschulen statt. Dort tritt auch die Mannschaft unserer Schule an.

Der Unterricht beginnt um 8.15 Uhr. Die Schulklingel schellt erstmalig um 8.05 Uhr. Sobald die Schilder mit dem Namen ihrer Klasse im Fenster hängen, dürfen die Schülerinnen und Schüler zu ihrem Klassenraum gehen.

Oft geht es raus aus der Schule, um Lernorte in der Umgebung aufzusuchen. Stadttheater, Waldspaziergang mit dem Förster, Umweltstation, Bäckerei, Feuerwehr, rund um den Auesee, … – es gibt viele lohnende Ziele.

Diese wichtige Aufgabe für Schule und Elternhaus wird von uns sehr ernst genommen. Regelmäßig werden in den Klassen Themen des Straßenverkehrs behandelt. Darüber hinaus wird im ersten Schuljahr das sichere Überqueren der Straße mit dem zuständigen Revierbeamten trainiert. Die Kinder der ersten Klassen besuchen später auch die Verkehrspuppenbühne der Kreispolizei.

Herr Kaiser von der Bundespolizei geht mit den Erstklässlern auch zum Bahnhof, um mit den Kindern über die Gefahren im Bereich der Eisenbahnschienen zu sprechen. Im 3. Schuljahr lautet sein Thema „Bahngleise sind kein Spielplatz“. Hier wird intensiv über die Gefahren gesprochen, die drohen, wenn man sich an Bahnübergängen oder an Bahnsteigen falsch verhält.

Im 4. Schuljahr findet das Radfahrtraining statt, das mit der Radfahrprüfung unter der Aufsicht der Kreispolizei abschließt.

Über die Rheinische Unfallkasse sind alle Schulkinder bei Unfällen auf dem Schulweg, während der Schulzeit und aller anderen Schulveranstaltungen versichert.

Wenn Ihrem Kind etwas abhanden gekommen ist, sprechen Sie den Hausmeister oder die/den Klassenlehrer/in an. Jeweils im Frühsommer werden die gefundenen Gegenstände und Kleidungsstücke auf dem Flur vor der Verwaltung zur Mitnahme ausgelegt. Über den Zeitpunkt werden die Eltern rechtzeitig informiert. Alle nicht abgeholten Sachen werden an eine soziale Einrichtung weitergegeben.

Durch Erkrankung von Lehrer/innen kann immer wieder Vertretungsunterricht notwendig werden. Wir geben uns große Mühe, den Ausfall einzelner Stunden zu  vermeiden. Wenn dennoch ein Stundenausfall unabwendbar ist, informieren wir die Eltern mindestens einen Tag vorher über die Vertretungsregelung. Bei plötzlichem Ausfall einer Lehrerin/eines Lehrers ist auch eine telefonische Information möglich. Sie können aber ganz sicher sein, dass Ihr Kind auf gar keinen Fall ohne vorherige Information vorzeitig nach Hause geschickt wird.

Bei verschiedenen Gelegenheiten unternehmen die Lehrer/innen mit den Kindern Wanderungen und Ausflüge. Näheres besprechen Lehrer/innen und Eltern rechtzeitig miteinander.

Unsere Webseite dient zunächst einmal der Information über unsere Schule und ihr vielfältiges Schulleben. Durch Fotoserien zu bestimmten Ereignissen ist sie auch für die Kinder interessant. Vielleicht gelingt es uns, in Zukunft auch spezielle Kinderseiten zu gestalten.

Zensuren für ihre Leistungen bekommen die Schüler/innen erst im dritten Schuljahr. In der Schuleingangsphase erhalten die Kinder jeweils am Ende des Schuljahres ein Berichtszeugnis, das die Entwicklung des Kindes hinsichtlich seines Arbeits- und Sozialverhaltens sowie seinen Lernstand in den Lernbereichen beschreibt.

Die Zeugnisse im dritten Schuljahr enthalten nun neben der schon gewohnten Beschreibung des Arbeits- und Sozialverhaltens und des Lernstandes in den Fächern auch Noten.
Im vierten Schuljahr werden die Leistungen der Schüler/innen nur noch durch Noten beschrieben. Das Halbjahreszeugnis enthält zusätzlich die Empfehlung bezüglich des Wechsels zu einer weiterführenden Schule.

Wenn Kinder so lernen, dass sie sich ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechend in die Klassen und Schulgemeinschaft einbringen und gute Leistungen erzielen, wenn die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule vertrauensvoll ist und sich der Bildung und Erziehung des Kindes verpflichtet fühlt, dann sind wir auf einem guten Weg, den wir immer weiter zu verbessern suchen.